Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.
Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021