Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung PrüfungsortOnline erledigen

    Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern

    Wenn Sie die Fischerprüfung aus zwingenden Gründen nicht bei der unteren Fischereibehörde in Ihrem Kreis oder kreisfreier Stadt ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.

    Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.

    Schonzeiten und Mindestmaße

    Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d79810d88cc4df32b5ba72a393ea073

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen   Fischerprüfung Online-Antrag antragstellende Person muss am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sein Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (für antragstellende Personen, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen) Ausstellung Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus Angabe über Zeitpunkt und Ort der abgelegten Fischerprüfung erforderlich Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus

    Formulare

     Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    Es müssen wichtige Gründe für den Prüfungsortwechsel vorliegen (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheit).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)  

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.

    Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

     

    Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Fristen

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich. Es wird empfohlen die Ausnahmegenehmigung frühzeitig zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Fischerprüfung 50,00 Euro Zweitausstellung Fischerprüfungszeugnis 35,00 Euro Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve 15,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de