Fischerprüfung: Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Möchten Sie die Fischerprüfung außerhalb von Wuppertal ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Fischereibehörde Wuppertal für die Stadt oder den Kreis, in der/dem Sie sich zur Prüfung anmelden möchten.
Die externe Prüfung kann nur innerhalb von NRW stattfinden.
Der entsprechende Antrag kann online eingereicht werden. Den Link zum Serviceportal finden Sie unter Links und Downloads.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-5560
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
(Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
formloser Antrag mit Angabe
- der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
- des beabsichtigten Prüfungsortes und
- des beabsichtigten Prüfungstermins.
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Die Verwaltungsgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 15,- €, Tarifstelle 7.7.2.2.
Die Verwaltungsgebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) gemäß der o.g. Tarifstelle in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal