Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wenn Sie die Prüfung außerhalb von Essen ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Essen für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Die externe Prüfung kann nur innerhalb von NRW stattfinden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
(Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
formloser Antrag mit Angabe
- der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
- des beabsichtigten Prüfungsortes und
- des beabsichtigten Prüfungstermins.
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Essen