Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

    Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern

    Wenn Sie die Fischerprüfung aus zwingenden Gründen nicht bei der unteren Fischereibehörde in Ihrem Kreis oder kreisfreier Stadt ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wenn Sie die Prüfung außerhalb von Essen ablegen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Essen für die Stadt oder den Kreis, in der Sie sich zur Prüfung anmelden möchten. Die externe Prüfung kann nur innerhalb von NRW stattfinden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d289b005b048afedcd385fbd6eb00a66

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-32110

    Fax: +49 201 88-32220

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     

     - Identitätsnachweis 

    (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.) 

     

    formloser Antrag mit Angabe

    • der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
    • des beabsichtigten Prüfungsortes und
    • des beabsichtigten Prüfungstermins.

     

     

     

    Formulare

     Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    Es müssen wichtige Gründe für den Prüfungsortwechsel vorliegen (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheit).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)  

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.

    Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

     

    Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Fristen

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich. Es wird empfohlen die Ausnahmegenehmigung frühzeitig zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich.

    Kosten

    15 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de