Identitätsbescheinigung für Flurstücke

    Vorgesehen zum Löschen - Identitätsbescheinigung für Flurstücke

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Es wird amtlich bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreiben.

    Flurstücksbezeichnungen können sich im Laufe der Zeit durch wiederholte Fortführung der Flurstücke ändern, so dass z.B. bei älteren Grundbucheintragungen in Abteilung II oftmals nicht sofort erkennbar ist, auf welches Flurstück sich ein Recht oder eine Belastung (z.B. ein Wegerecht) bezieht. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten oftmals alte Flurstücksbezeichnungen.
    Das Kataster- und Vermessungsamt ist in der Lage, die Historie eines jeden Flurstückes lückenlos zurückzuverfolgen und kann so ermitteln, auf welches aktuelle Flurstück sich das eingetragene Recht oder die Belastung bezieht.

    Über das Kontaktformular können Sie Ihren formlosen Antrag sowie Ihre Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten.

    Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vermessungsunterlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:

    • Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
      (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder
    • falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung der Lage und/ oder
    • Bezeichnung des Grundbuchbestandes
      (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Nach Zeitaufwand: 23 Euro (je begonnene Arbeitsviertelstunde)

    Grundlage: Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarife in der Anlage)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de