Leistungen aus dem Landesblindenfonds

    Leistungen aus dem Landesblindenfonds

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen

    Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Zuständig ist der Landschaftsverband Westfaln-Lippe (LWL). 

    • Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten ein Blindengeld, ebenso Kinder und Jugendliche. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
    • Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ebenfalls Blindengeld. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten diese Personen den Differenzbetrag zum Blindengeld für Erwachsene unter 60 Jahren als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII. Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich.

    Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "BL" eingetragen.

    Blindengeld und Blindenhilfe werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann sowohl beim LWL als auch bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.

    Personen ab 60 Jahre, die zusätzlich zum Blindengeld Blindenhilfe beziehen möchten, können sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung auch an das örtliche Sozialamt wenden. Zur Antragsstellung wird der Sozialhilfegrundantrag verwendet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_68904e8933a70adcb906df44e5056c2b

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    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-01

    Fax: 0251 491-3300

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • Augenfachärztliche Bescheinigung 
    • Vollmachtserklärung (bei Antragstellung durch Vertrauensperson)
    • Kontoerklärung (falls die Leistung auf ein anderes Konto überwiesen werden soll)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de