Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser ist erlaubnispflichtig, wenn

    • bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 2,5 t eingesetzt werden,
    • bei innerstaatlichen Transporten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 3,5 t eingesetzt werden.

    Hierbei wird unterschieden zwischen der Erlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs.1 GüKG) berechtigt und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt, Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009), die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU gilt. Die Erteilungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren sind für beide Genehmigungen identisch.

    Werden Fahrer aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigt, so hat das Unternehmen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung zu beantragen, wenn durch diese Fahrer grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden.

    Für die Erteilung der Erlaubnis, der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5236f0074fd69936f2894dd52d420e5

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
    • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
      • Führerschein
      • Reisepass
      • Aufenthaltsgenehmigung
      • Arbeitserlaubnis
      • Sozialversicherungsausweis

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Die Grundgebühren betragen:
    • Erteilung einer Erlaubnis für ein Fahrzeug 375,00
    • Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für ein Fahrzeug 375,00
    • für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug weitere 75,00
    • Erteilung der Fahrerbescheinigung 90,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de