Fahrerbescheinigung
Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Unternehmen, die Fahrer/innen aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigen, wenn diese einen grenzüberschreitenden Transport durchführen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Zuständig ist dafür die Behörde, die dem Unternehmen die EG-Lizenz ausgestellt hat.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
36-1-4 Führerscheinservice Wesel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 207-4455
E-Mail: fs@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Für die Ausstellung: 120,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre
- Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020
Stichwörter
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