Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Fahrerbescheinigung

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Unternehmen, die Fahrer/innen aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigen, wenn diese einen grenzüberschreitenden Transport durchführen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Zuständig ist dafür die Behörde, die dem Unternehmen die EG-Lizenz ausgestellt hat.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-3 Zulassungsservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    Fax: 0281 207-4062

    E-Mail: zs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Fahrerbescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Für die Ausstellung: 120,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    • Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre
    • Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de