Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Soweit Sie Ihrer Meldepflicht (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht persönlich nachkommen können, muss die Mitteilung über die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen durch die Leitung der Einrichtung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die betroffenen Personen sind hiervon zu unterrichten.
Besteht eine Betreuung, die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
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erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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