Familienunterstützende Hilfen
Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Mütter und Väter in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfedienste unterstützen Familien und junge Menschen durch ambulante Hilfen zur Erziehung in ihrem Lebensumfeld. In besonderen Krisen innerhalb der Familie, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen, kann auch eine Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen erfolgen.
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind von ihrem Umfang und ihrer Ausgestaltung immer auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Familien mit jüngeren Kindern. Neben pädagogischen Fragestellungen stehen die Strukturierung des Alltags und die Versorgung der Kinder im Mittelpunkt.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Familien mit älteren Kinder und Jugendlichen. Erzieherische Fragen und Schulproblematiken bestimmen hier den wesentlichen Teil der Arbeit.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts unter dortmund.de
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Jugendamt - Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienst)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-0
Fax: +49 231 50-0
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:
- Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
- Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
- Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
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Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):
§ 20 "Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen"
§ 27 "Hilfe zur Erziehung"
§ 30 "Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer"
§ 31 "Sozialpädagogische Familienhilfe"
§ 36 "Mitwirkung, Hilfeplan"
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Kosten
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Die Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung trägt grundsätzlich das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022