sozialpädagogische Familenhilfe GewährungOnline erledigen

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich um Hilfen bei erheblichen/gravierenden Erziehungsschwierigkeiten in der Familie, die nicht durch regelmäßige Beratungen seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialraumteams selbst erbracht werden Diese Form der Hilfe können Sie bei den Sozialraumteams beantragen. Nach einem solchen Antrag wird in einem Hilfeplanverfahren mit Ihnen geklärt, ob und in welcher Form Sie eine Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt erhalten können.

    Hilfen zur Erziehung werden in folgender Forum geleistet:

    • ambulanter (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe),
    • teilstationärer (z.B. Heilpädagogische Tagesgruppe) und
    • stationärer (z.B. Pflegefamilie, Heim)


    Auch junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren können Hilfen erhalten. Ob und in welcher Form die Hilfe geleistet werden kann, wird auf Antrag im Einzelfall entschieden. Eine Beratung erfolgt in den Sozialraumteams.

    Zu Beginn eines Hilfeplanverfahrens werden zunächst Informationen zur Situation und zu den Betroffenen eingeholt. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Betroffenen und weiteren Fachleuten wie Lehrern, Ärzten, Bekannten etc., die mit dem Einverständnis der Betroffenen an dem Gespräch teilnehmen können, wird dann gemeinsam überlegt, welche Hilfe und Einrichtung die geeignete zur Behebung des Problems oder zur Beantwortung der Fragen ist.

    Hierbei werden die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt, wenn sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Es wird ein Hilfeplan erstellt, der Beginn, voraussichtliches Ende, gemeinsam vereinbarte Ziele und Aufträge der Hilfe sowie die Einrichtung enthält, die die Hilfe durchführen wird.

    Nach erfolgter Kontaktaufnahme mit der beauftragten Einrichtung beginnt die Durchführung der Hilfe. Die Hilfe wird im Rahmen von mindestens halbjährlichen Gesprächen (Hilfeplangespräche) begleitet. In diesen Gesprächen werden die Ziele und Aufträge überprüft und ggfls. der aktuellen Situation und Entwicklung angepasst.

    Am Ende der Hilfe wird überprüft, ob die Ziele erreicht worden sind und ob ggfls. andere oder weitergehende Hilfen ratsam wären.

    Bei stationären bzw. teilstationären Hilfen können die Betroffenen zu den entstehenden Kosten der Hilfe zur Erziehung herangezogen werden, soweit es ihnen zuzumuten ist. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Eine Prüfung erfolgt durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, sobald die Hilfe gewährt worden ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_78534626d388d0bd8fdf9d043931e70c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialraumteams

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-45301

    Fax: 0241 432-45993

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialraumteams

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-45301

    Fax: 0241 432-45993

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
    Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

    • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
    • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
    • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweis: 
    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de