Bebauungsplan

    Bebauungsplan

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Was ist Stadtplanung?
    • Stadtplanung bezeichnet die Aufgabe, den jeweils aktuellen ebenso wie zukünftigen Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an eine Stadt in baulicher, gestalterischer und entwicklungsbezogener Hinsicht gerecht zu werden. Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Verkehrsanlagen, Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie den Natur- und Landschaftsschutz und das Grünanlagennetz.
    Was ist Bauleitplanung?
    • Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan).
    Was ist ein Flächennutzungsplan?
    • Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Art der Bodennutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Gemeindeflächen dar.
    Was ist ein Bebauungsplan?
    • Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde (seines Geltungsbereiches) und stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.

    Ausführlichere Antworten zu diesen Ausführungen und weiteren Fragen finden Sie unter den Onlinedientleistungen "Planlexikon".

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infrastruktur, Abwasser, Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • §§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
    • Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV)

    Für weitere Rechtsgrundlagen siehe https://www.o-sp.de/spenge/lexikon , Rubrik "Rechtliche Grundlagen"

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    • Sie haben die Möglichkeit sich an den Planungsverfahren und Planfeststellungen zu beteiligen.
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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de