Bebauungsplan
Hinweise für Königswinter
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Bauvorhaben dürfen den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht widersprechen. Bebauungspläne werden als Satzungen vom Stadtrat beschlossen. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. (Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und zum Thema Baugenehmigungsverfahren finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.)
Auskünfte zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und zur Zulässigkeit von Vorhaben (Bauberatung) sowie Auskünfte für den Stadtteil Königswinter (Altstadt) erhalten Sie unter folgender Nummer, Tel. 02244 889-4500, E-Mail funktionspostfach@koenigswinter.de.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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