Liegenschaftskataster
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch, welcher bei den Amtsgerichten geführt wird. Die Liegenschaftskarte ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters und bildet den darstellenden Teil. Sie stellt flächendeckend und maßstabsgetreu die Lage und Abgrenzung aller Flurstücke, die Gebäude, die Nutzungsarten und ihre Grenzen sowie wichtige Topographie dar.
Das Liegenschaftskataster wird im gesamten Kreisgebiet digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.
Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind per Onlinedienstleistung als digitale Karte (PDF) in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 zu erhalten. Einschränkungen: Es kann nur ein einzelnes Flurstück ausgewählt werden. Dieses wird in dem Auszug vollständig dargestellt. Der Kartenausschnitt ist nicht veränderbar. Die Darstellung mehrerer Flurstücke und Formate größer DIN A2 sind online nicht möglich.Darüber hinaus sind die Auszüge aus der Liegenschaftskarte persönlich in der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes oder auf schriftlichen formlosen Antrag als analoge oder digitale Karte (PDF) in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 sowie als digitale Daten in den Formaten NAS und DXF zu erhalten.
Auf Wunsch können in den Auszug der Liegenschaftskarte Grenzlängen eingetragen werden (Onlinedienstleistung ausgenommen). Voraussetzung ist, dass die betroffenen Grenzen als festgestellt gelten. Die Maßangaben dienen ausschließlich der privaten Orientierung und haben keine Aussagekraft hinsichtlich der Lage gegenüber benachbarten Grundstücken.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
Kosten
Hinweise für Heinsberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg