Liegenschaftskataster

    Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Wenn Sie eine amtliche Bescheinigung aus dem Liegenschaftskataster benötigen, wird Ihnen diese gerne auf Ihren schriftlichen Antrag hin ausgestellt:

    Identitätsbescheinigung

    Über längere Zeiträume können sich Flurstücksbezeichnungen durch wiederholte Fortführungen im Liegenschaftskataster ändern. Diese Fortschreibungen werden zwar durch das Mitteilungsverfahren zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch im Grundbuch nachvollzogen, aber nicht bei den Angaben in der Abteilung II des Grundbuches. Dadurch ist bei älteren Grundbucheintragungen in Abteilung II oftmals nicht mehr nachvollziehbar, auf welches Flurstück sich ein Recht oder eine Belastung bezieht. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten oftmals alte Flurstückbezeichnungen. Das Vermessungs- und Katasteramt kann die Historie jedes Flurstücks lückenlos zurückverfolgen und daher über eine Identitätsbescheinigung nachweisen, welche historischen Flurstücke heutigen Flurstücken entsprechen.

    Entfernungsbescheinigung

    Mit einer Entfernungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen die Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer bestimmten Wegstrecke oder zwischen zwei Ortsmittelpunkten (zum Beispiel für Reisekosten, Schülerfahrtkosten), sofern der Streckenanfangs- oder Endpunkt innerhalb des Kreisgebietes Wesel liegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cc6626783c250589a5f95ac9dfba9113

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühr richtet sich nach der tatsächlich benötigten Arbeitszeit.
    • Entfernungsbescheinigung (je angefangener Arbeitsviertelstunde): 25,00€
    • Identitätsbescheinigung (je angefangener Arbeitsviertelstunde): 25,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de