Wohngeld RückforderungOnline erledigen

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaberin oder Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen.Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab vonder Zahl der Haushaltsmitgliederder Höhe des Gesamteinkommensder Höhe der Miete oder der Belastung.Wichtig: Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Personen, die bereits Bafög und andere Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Auch Personen die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können kein Wohngeld erhalten.Die Berechnung ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihren eventuellen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert und unverbindlich mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind vom speziellen Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie telefonisch bei der Wohngeldstelle nach.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    WoGGLastenzuschuss MerkblattHinweise Datenschutz Wohngeld

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Wohngeld - Antrag auf Wohngeld - MietzuschussWohngeld - Anlage zum Wohngeldantrag - für Haushalte mit mehr als 3 weiteren PersonenWohngeld - Hinweise zum Wohngeld (Mietzuschuss) Mietbescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de