Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

    Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind:

    • der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum,
    • der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes,
    • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus.

    Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

    Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) als ausfüllbares PDF     Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.     Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind:
    • der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
    • der Eigentümer einer Eigentumswohnung,
    • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
    • Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben.

    Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen.

    Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDF     Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird.     Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist.    
    Servicezeiten
      Montag: 08:30 - 12:00 Uhr         Dienstag:           Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr       Donnerstag:           Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr      
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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7f56c663c9b0518b25c20bef9ef06ea9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 4-6

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de