Wohngeld Rückforderung

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kalletal

    Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mietende als Mietzuschuss, für Inhabende von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Beziehende von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Sie können hier das Wohngeld online berechnen lassen und beantragen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0229b3197fe4162e6f507b15717f4975

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalletal

    Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeitenden.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kalletal

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kalletal

    Die Bearbeitungsdauer beträgt rund drei Wochen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de