Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Hinweise für Steinheim
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind).
Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinheim
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggfs. folgende Unterlagen notwendig:
- Wohngeldantrag (Vordruck)
- Meldebestätigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggfs. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
- Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
- Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung (Wohnflächenberechnung)
- Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
- Schwerbehindertenausweis
- Sterbeurkunde
- Schulbescheinigung
- Studienbescheinigung
- Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BaföG besteht
- Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
- BaföG-Bescheid
- UVG-Bescheid
- Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt mit Zahlungsbeleg
- schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
- Elterngeldbescheid
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
- Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
- Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung
- Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z.B. Sparbücher)
- Rentenbescheide (einschließlich Werks- und Zusatzrenten)
- Erklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
- Nachweis über eingehenden Unterhalt (z.B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschl. Quittungen)
- Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
- Nachweis über gezahlten Unterhalt
- Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z.B. Versicherungsverträge und Beitragsquittungen)
Nur bei einem Antrag auf Mietzuschuss:
- Mietbescheinigung (Vordruck)
- Mietänderungsschreiben des Vermieters
- Nachweis der Mietzahlungen (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch)
- Mietvertrag
Nur bei einem Antrag auf Lastenzuschuss:
- Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)
- Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Nachweis über zu zahlende Grundsteuer und Verwaltungskosten an Dritte
- Bescheid über die Höhe des Aufwendungsdarlehens
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.
Kosten
Hinweise für Steinheim
gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Steinheim