Wohngeld RückforderungOnline erledigen

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    WOHNGELD, MIETZUSCHUSS, LASTENZUSCHUSS

    Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem eigenen Einkommen, damit sie ihre Wohnbelastungen besser tragen können. Es gibt Wohngeld sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen und Mieter einer Wohnung sind, als auch Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

    Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen, der Höhe der monatlichen Miete und der Mietenstufe bzw. der monatlichen Belastung.

     

    Über den  Wohngeldrechner des Landes NRW kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld online berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

    Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung des Wohngeldrechners finden Sie im Download Bereich.

    FAQs zum Thema Wohngeld finden Sie hier.

    Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer: Regelzeitraum 12 Monate

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5c6690c9585eea65a8702ca9caa4266e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Wohngeldstelle vergibt derzeit für die Erledigung dringender Angelegenheiten Termine. Aufgrund der hohen Nachfrage wird darum gebeten, Terminwünsche -mit Angabe einer Rückrufnummer- zu richten an wohngeld@sankt-augustin.de.

    Es wird darum gebeten, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Den Antragstellenden gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes rückwirkend ab Antragseingang erfolgt.

    Informationen zum Deutschlandticket sozial finden Sie hier

    Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier

    Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie hier

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de