Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
An Personen mit geringerem Einkommen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten (Wohngeld) gezahlt werden. Es besteht hierbei die Möglichkeit, das Wohngeld an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) zu zahlen.
Die Gewährung von Wohngeld ist abhängig vom Familieneinkommen (Jahreseinkommen), von der Anzahl der Haushaltsangehörigen sowie von der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftsaufwendungen (Miete oder Belastung).
Nach Vorlage aller Unterlagen wird die Leistung ermittelt.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit Hilfe des Online-Wohngeldrechners ausrechnen lassen.
Einen digitalen Wohngeld-Antrag können Sie auf der Internetseite https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Die notwendigen Formulare für die Beantragung von Wohngeld erhalten Sie bei Frau Coban.
Außerdem steht Ihnen das Angebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Formularen und Vordrucken zum Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld (Unterpunkt "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen")
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Für die erstmailge Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Coban. Ansonsten finden Sie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Sachbearbeitung auf dem letzten Wohngeldbescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021