Wohngeld RückforderungOnline erledigen

    Wohngeld

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Damit sollten die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, tragbar gestaltet werden.

    Das Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss oder für Wohneigentümer als Lastenzuschuss gezahlt.

    Interkommunale Zusammenarbeit 

    Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt seit dem 01.04.2017 im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam für die Gemeinden Niederkrüchten, Brüggen und Schwalmtal zentral von der Gemeinde Schwalmtal.

    Beratungszeiten in Brüggen:

    jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    (sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, dann der zweite Dienstag im Monat)
    Nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Wohngeldstelle.

    Beratungszeiten in Schwalmtal:

    Die Wohngeldstelle ist zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses in Waldniel telefonisch erreichbar. Eine Beratung vor Ort ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Beratungszeiten in Niederkrüchten:

    jeden ersten Dienstag im Monat von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    (sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, dann der zweite Dienstag im Monat)
    Nur mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Wohngeldstelle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_513a99f278a355bae31bc266963378b1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Gemeinde Schwalmtal unter der Dienstleistung Wohngeld.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de