Wohngeld Rückforderung
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Für einen Antrag auf Wohngeld gibt es folgende Möglichkeiten:
Folgendes Formular wird benötigt und ist bei der örtlichen Wohngeldstelle oder dem Einwohnermeldeamt der Stadt Dormagen erhältlich bzw. kann hier herunter geladen werden:
- Der Wohngeldantrag kann online gestellt werden. Hierfür kann der Link zum Wohngeldrechner (rechts unter Onlinedienstleistungen) genutzt werden.
- Alternativ kann der Wohngeldantrag auf dem Postweg oder persönlich eingericht werden. Nutzen Sie hierzu bitte den Antrag auf Wohngeld (rechts unter Onlinedienstleistungen)
Für einen Antrag auf Mietzuschuss benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei Erstanträgen: Mietvertrag
- Bescheinigung des Vermieters (Mietbescheinigung)
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, aktuelle Rentenbescheide etc.)
- Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
- Schwerbehindertenausweise (falls vorhanden)
- Bescheide über Pflegegeld (falls vorhanden)
- Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen (Urteil oder Titel, Kontoauszüge der letzten 12 Monate über Zahlung)
- Nachweise über Kapitalerträge - auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngeldbehörde angefordert.
Voraussetzungen
Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:
- Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
- Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.
Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit
- er die Rechtswidrigkeit kannte,
- er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
- die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dormagen
Wohngeldgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Dormagen
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Sie können den Antrag auf Wohngeld online stellen.
Zudem bieten wir Ihnen hier alle notwendigen Formulare / Vordrucke als PDF-Dateien an.
Fristen
Hinweise für Dormagen
Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
Stichwörter
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