Wohngeld RückforderungOnline erledigen

    Wohngeld Rückforderung

    Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Wohnung.

    Sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer können Sie Wohngeld beantragen. (Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer)

    Voraussetzung ist, u.a. dass der Wohnraum für den das Wohngeld beantragt wird, selbst bewohnt wird.

    Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c65af48bab31cb0060d25e6d67ea5ea9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Mieter

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Mietzuschuss)
    • vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung im Original
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszüge aller Haushaltsmitglieder des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht

    Eigentümer

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag (Antrag Lastenzuschuss)
    • Darlehensverträge (+ Nachweis über Zahlungen)
    • Wohnflächenberechnung
    • Grundsteuerbescheid
    • Einkommenserklärung
    • Aktueller Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen, ALG I, Rente, Minijob)
    • Nachweise über Kapitalerträge (Sparbücher, Bauverträge, etc.) für alle zum Haushalt gehörenden Personen
    • alle sonstigen Einkünfte (zum Beispiel Bafög, BAB, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, etc.)
    • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
    • Kontoauszug des Monats, der dem Wohngeldantrag voran geht
    • ggf. Haushaltsplan (Nachweis über Verwaltergebühren)

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

    1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
    2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat bzw. sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

    Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

    • er die Rechtswidrigkeit kannte,
    • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
    • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de