Beurkundung einer Geburt
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Vorab: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Was gibt es Schöneres als ein kleines neues Leben? Lassen Sie auch das Standesamt an diesem Ereignis teilhaben, denn die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb von sieben Tagen beurkundet werden. Wir unterstützen Sie hier mit unserem Hol-Service.
Mit dieser Information möchten wir Sie auf Ihre neuen Rechte, aber auch Pflichten hinweisen und Sie bei den jetzt notwendigen Gängen unterstützen.
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt (hier: Standesamt Dortmund) angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung bzw. bei Hausgeburten die Hebamme stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die dem Standesamt zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden muss.
Das Standesamt Dortmund bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit den vier Geburtskliniken und dem Geburtshaus in Dortmund einen besonderen Service an:
Nach der Geburt Ihres Kindes meldet die Klinikverwaltung bzw. das Geburtshaus Ihr Kind - wenn Sie dies wünschen - beim Standesamt Dortmund an. Das erspart Ihnen unnötige Wege zur Behörde. Selbstverständlich können Sie die Beurkundung auch persönlich innerhalb einer Frist von 8 Tagen seit Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Dortmund veranlassen. Dazu können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:
- Eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde im Format DIN A4 mit Lochung für Stammbücher für Ihre eigenen Unterlagen
- Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (Mutterschaftshilfe)
- Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld
- Eine gebührenfreie Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
- Eine gebührenpflichtige mehrsprachige " internationale " Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (wenn gewünscht)
Für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Steinstr. 39 in Dortmund zuständig. Ihren Antrag auf Gewährung von Elterngeld müssen Sie dem Versorgungsamt, Untere Brinkstraße 80 in Dortmund, zuleiten. Sie können die Anträge auch über diesen Link online stellen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
-
eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsgrundlage für die Geburtsbeurkundung und die Gebührenbemessung sind:
- §§ 1591 - 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 18 - 27 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 31 - 36 Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bei Vollständigkeit der Unterlagen im Regelfall sofort. Die Geburtsbeurkundung eines Kindes mit zwei ausländischen Elternteilen erfolgt erst nach der Prüfung der Voraussetzungen, ob das Kind neben seiner ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Dortmund
Stand: 01.01.2024
- 15,00 € Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister
- 7,50 € jede weitere Geburtsurkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € internationale Geburtsurkunde
- 7,50 € jede weitere internationale Geburtsurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
- 15,00 € Übersetzungshilfe
- 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017