Anzeige einer Geburt EntgegennahmeOnline erledigen

    Geburt anzeigen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Ihr Kind wurde in Bielefeld geboren? Dann beurkundet das Standesamt Bielefeld die Geburt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f4853c297be3b3934621bb9a2507ff92

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Standesamt Abteilung Geburten, Sterbefälle und Urkundenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6115

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehe usw.).

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Auflistung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall wird das Standesamt weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

    Die Unterlagen sind im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung vorzulegen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.

    Die Ausstellung von Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen ist jedoch gebührenpflichtig:

    • 16,00 €  für die erste Geburtsurkunde 
    • 8,00 €  für jede weitere Geburtsurkunde desselben Formats 

    Die Gebühren können Sie im Krankenhaus hinterlegen. Dort ist Barzahlung möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de