Geburt anzeigen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Ihr Kind wurde in Bielefeld geboren? Dann beurkundet das Standesamt Bielefeld die Geburt.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Standesamt Abteilung Geburten, Sterbefälle und Urkundenstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6115
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehe usw.).
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Auflistung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall wird das Standesamt weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Die Unterlagen sind im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung von Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen ist jedoch gebührenpflichtig:
- 16,00 € für die erste Geburtsurkunde
- 8,00 € für jede weitere Geburtsurkunde desselben Formats
Die Gebühren können Sie im Krankenhaus hinterlegen. Dort ist Barzahlung möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
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