Geburt anzeigen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Ihr Kind wurde in Bielefeld geboren? Dann beurkundet das Standesamt Bielefeld die Geburt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Standesamt Abteilung Geburten, Sterbefälle und Urkundenstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehe usw.).
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Auflistung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall wird das Standesamt weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Die Unterlagen sind im Original und gegebenenfalls mit Übersetzung vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Ihr Kind wurde in Bielefeld geboren.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Geburt im Krankenhaus
Vor der Entlassung lassen Sie im Krankenhaus die Geburtsanzeige erstellen, geben Ihrem Kind einen Namen und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Der Vorgang wird per Bote dem Standesamt übergeben.
Nach erfolgter Beurkundung werden die Unterlagen per Bote an das Krankenhaus zurückgegeben oder per Post an Sie übersandt.
- Hausgeburt
Zur Erstellung der Geburtsanzeige müssen Sie im Standesamt vorsprechen. Buchen Sie bitte einen Termin zu dem Anliegen "Anzeige einer Hausgeburt". Bei Fragen melden Sie sich vorab telefonisch beim Standesamt.
Sie erhalten folgende Geburtsurkunden:
- Gebührenfrei zur Beantragung von
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse
- Kindergeld
- Elterngeld
- Weitere Urkunden erhalten Sie gegen Gebühr (z. B. Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie oder eine Internationale Geburtsurkunde für die Anmeldung eines ausländischen Kindes beim Konsulat)
Die Geburtsbeurkundung kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich das Standesamt bei Ihnen melden.
Ihr Einwohnermeldeamt erhält vom Standesamt eine Nachricht zur Geburt Ihres Kindes. Sie müssen Ihr Kind nicht gesondert anmelden.
Die gebührenfreien Geburtsurkunden (Krankenkasse, Elterngeld, Kindergeld) werden nur einmal ausgestellt. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
Fristen
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- Hausgeburt: Die Geburt ist innerhalb einer Woche von den sorgeberechtigten Elternteilen beim Standesamt anzuzeigen.
- Geburt im Krankenhaus: Die Geburt ist innerhalb einer Woche vom Krankenhaus beim Standesamt anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
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