Geburt anzeigen
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Kommt Ihr Kind in einem Leverkusener Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab. Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen die Anzeige der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Leverkusen erleichtern. Für die Beurkundung Ihres Kindes ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Das Krankenhaus wird die komplett auszufüllende Geburtsanzeige, die Sie als Eltern auf der Rückseite unterschreiben müssen, dem Standesamt mit den erforderlichen Originalurkunden zustellen.
Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Sollte eine Namensänderung, die sich nicht aus den vorzulegenden Urkunden ergibt, stattgefunden haben, so legen Sie bitte eine Bescheinigung darüber vor.
Im Anschluss daran können Sie einzeln bzw. gemeinsam vorsprechen.
Bringen Sie bitte die Personalausweise bzw. bei Nicht-EU-Staatsangehörigen die Reisepässe mit.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Vorsprache beider Elternteile zu empfehlen, da ansonsten unter Umständen ein zweiter Besuch notwendig werden kann.
Bitte achten Sie darauf die erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus vorzulegen. Die Nichtvorlage von Urkunden kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte legen Sie dem Krankenhaus folgende Originalurkunden vor:
1. Eltern sind miteinander verheiratet
- Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch)
2. Eltern sind nicht miteinander verheiratet
a) Mutter ist ledig
-
- Geburtsurkunde
b) Mutter ist geschieden oder verwitwet
-
- Eheurkunde der letzten Ehe sowie Geburtsurkunde oder
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) jeweils mit Auflösungsvermerk bzw. zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
c) Mutter ist verheiratet, Ehemann ist nicht Vater des Kindes
-
- Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch)
d) Vater
-
- Geburtsurkunde
Wenn bereits eine Vaterschaftsanerkennung bzw. eine Sorgerechtserklärung abgegeben worden ist, so überlassen Sie diese ebenso dem Krankenhaus. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch unmittelbar bei der Beurkundung der Geburt abgegeben werden (gemeinsame Vorsprache im Standesamt erforderlich). Bei Erteilung des Familiennamens des Vaters ist ebenfalls eine gemeinsame Vorsprache erforderlich.
Die Nichtvorlage von Urkunden kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
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