Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
Wenn Sie sich in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit auf Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz oder einer selbständigen Tätigkeit befinden, wird Ihnen für maximal 9 Monate eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Sie dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen:
- eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU),
- eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder
- der Schweiz.
Staaten, die nicht Mitglied oder Vertragspartner der EU sind, werden als Drittstaaten bezeichnet. Sind Sie Angehöriger eines Drittstaates, benötigen Sie einen sogenannten Aufenthaltstitel, in dem vermerkt ist, dass Sie in Deutschland erwerbstätig sein dürfen. Ein Aufenthaltstitel kann zum Beispiel ein Visum sein.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlage, § 20 Abs. 3 Nr. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) finden Sie im Internet auf folgender Seite
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie im Portal der Bundesregierung
https://www.make-it-in-germany.com/de/
Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Seite Gesetze im Internet
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt HamburgBezirksamt HarburgFachamt EinwohnerwesenHarburger Rathausplatz 121073 HamburgE-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.deFax: 040 427907600Tel. +49 40 428713849
Stichwörter
Hinweise für Detmold