Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabschneidern Meldung
Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, zeigen in der Anwendung KaVKA-42.BV den zuständigen Behörden diese Anlagen an, melden Maßnahmenwertüberschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprüfungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte sogenannte "Untere Umweltschutzbehörden" (oder auch "Untere Immissionsschutzbehörde"). Neu ist hierbei die Zuständigkeit für den "Anlagenbezogenen Immissionsschutz". Der Kreis Kleve ist seit diesem Zeitpunkt für die Genehmigung und die Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können (Lärm, Geruch, Erschütterungen, usw.). Diese Aufgaben sind für das gesamte Kreisgebiet wahrzunehmen.
Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte gesetzlich festgelegte Anforderungen einhalten, damit die Umwelt oder die Nachbarschaft nicht gefährdet oder belästigt werden. Landwirtschaftliche Mastbetriebe gehören ebenso dazu wie Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als "Obere Umweltschutzbehörde" nur noch für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheide ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Antragsgegenstand. Die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren sie gerne über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren.
Hinweis:
Für die Neuerrichtung oder Änderung bestehender Anlagen, die einer Neu- oder Änderungsgenehmigung nach dem Immissionsschutzrecht bedürfen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachplaners durch den Antragsteller, um die Genehmigungsverfahren zügig abwickeln zu können.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen Betreiber einer oder mehrerer Anlagen sein, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 01.08.2022
Stichwörter
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