Blindengeld Gewährung

    Blindengeld beantragen

    Wenn Sie blind sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Blindengeld

    Als blinder Mensch haben Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender monatlicher Höhe:

    • Kinder und Jugendliche: 440,90 €
    • Erwachsene unter 60 Jahre: 880,28 €
    • Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 €


    Diese Leistung erhalten sie unabhängig von Einkommen und Vermögen.

    Wenn Sie 60 Jahre oder älter sind, können Sie den Differenzbetrag von 368,77 € als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII erhalten. Für die Blindenhilfe ist ein separater Antrag notwendig.

    Anrechnung auf das Blindengeld:

    Wenn Sie in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung oder in einem Pflegeheim leben und die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, kann Ihr Blindengeld unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.

    Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und Sie erhalten Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, dann wird Ihr Blindengeld monatlich gekürzt:

    • um 179,28 € (Pflegegrad 2)
    • um 166,17 € (Pflegegrad 3 bis 5)

    Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen

    Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, haben Sie als Mensch mit einer hochgradigen Sehbehinderung in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 77,- Euro monatlich.

    Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5150ce74aa9702ab7e51eed1471787e8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Str. 26-28

    48145 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-5115

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Für beide Leistungen:
    • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise (Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
    • Bei Antragstellung für Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
    • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
    • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
    • Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
    • Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche

    Für Blindengeld:
    • Nachweis über die Erblindung (mindestens ein Nachweis erforderlich):
      • Fachärztliche Bescheinigung über die Erblindung
      • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (blind)
    • Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistunge
    • Bei Vorliegen eines Pflegegrades: Bewilligungsbescheid der Pflegekasse, Beihilfe- /Fürsorgestelle des Sozialamtes

    Für Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen:
    • Nachweis über die Sehbehinderung (mindestens ein Nachweis erforderlich):
      • Fachärztliche Bescheinigung über die Sehbehinderung
      • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" (hilflos). Das Merkzeichen "H" muss sich ausschließlich auf die Sehbehinderung beziehen!

    Voraussetzungen

    Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.

    Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Blindengeld bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.

    Sie können den Antrag auf Blindengeld auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.

    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.

    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindengeld.

    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.

    Fristen

    Sie erhalten das Blindengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Keine Antragsgebühren
    • Kosten für ärztliche Nachweise müssen Sie selbst zahlen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de