Blindengeld beantragen
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Sie können Ihren Antrag auf Blindenhilfe über das Serviceportal des LWL online stellen. Alternativ stehen die Antragsformulare als Download zur Verfügung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Detmold
- Keine Antragsgebühren
- Kosten für ärztliche Nachweise müssen Sie selbst zahlen
Hinweise (Besonderheiten)
Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.
Weitere Informationen
Hinweise für Reg.-Bez. Detmold
- Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
- AMD-Netz e.V. (hier genannt: Sehbehindertengeld)
- Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021