Blindengeld Gewährung

    Blindengeld beantragen

    Wenn Sie blind sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld bekommen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Str. 26-28

    48145 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-5115

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-01

    Fax: 0251 491-3300

    E-Mail: lwl@lwl.org

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.

    Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Sie können Ihren Antrag auf Blindenhilfe über das Serviceportal des LWL online stellen. Alternativ stehen die Antragsformulare als Download zur Verfügung.

    Fristen

    Sie erhalten das Blindengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold

    • Keine Antragsgebühren
    • Kosten für ärztliche Nachweise müssen Sie selbst zahlen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de