Blindengeld beantragen
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Ansprechpartner
LWL - Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0251 591-5115
E-Mail: soziales@lwl.org
Voraussetzungen
Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Sie können Blindengeld oder Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragen.
Hierfür steht Ihnen der Online-Antrag über das Serviceportal des LWL zur Verfügung.
Alternativ können Sie den Antrag auf Blindengeld oder Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung auch bei der Stadt Preußisch Oldendorf oder dem Kreis Minden-Lübbecke einreichen. Von dort wird der Antrag dann an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet.
Die Antragsformulare stehen als Download zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Sie erhalten das Blindengeld oder die Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Detmold
- Keine Antragsgebühren
- Kosten für ärztliche Nachweise müssen Sie selbst zahlen
Hinweise (Besonderheiten)
Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.
Weitere Informationen
Hinweise für Reg.-Bez. Detmold
- Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
- AMD-Netz e.V. (hier genannt: Sehbehindertengeld)
- Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021