Blindengeld beantragen
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Detmold
Als blinder Mensch haben Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender monatlicher Höhe:
- Kinder und Jugendliche: 421,61 Euro
- Erwachsene unter 60 Jahre: 841,77 Euro
- Erwachsene ab 60 Jahre: 473,00 Euro
Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Wenn Sie 60 Jahre oder älter sind, können Sie den Differenzbetrag von 407,28 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII erhalten.
Für die Blindenhilfe ist ein separater Antrag notwendig.
Anrechnungen auf das Blindengeld:
Wenn Sie in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung oder in einem Pflegeheim leben und die Kosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, kann Ihr Blindengeld unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.
Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und Sie erhalten Leistungen der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder der Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, dann wird Ihr Blindengeld monatlich gekürzt:
- um 179,28 Euro (Pflegegrad 2)
- um 166,17 Euro (Pflegegrade 3 bis 5)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Detmold
Für beide Leistungen: Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise (Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel) Bei Antragstellung für Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind) Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten) Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben) Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche Für Blindengeld: Nachweis über die Erblindung (mindestens ein Nachweis erforderlich): Fachärztliche Bescheinigung über die Erblindung Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (blind) Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistunge Bei Vorliegen eines Pflegegrades: Bewilligungsbescheid der Pflegekasse, Beihilfe- /Fürsorgestelle des Sozialamtes Für Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen: Nachweis über die Sehbehinderung (mindestens ein Nachweis erforderlich): Fachärztliche Bescheinigung über die Sehbehinderung Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" (hilflos). Das Merkzeichen "H" muss sich ausschließlich auf die Sehbehinderung beziehen!
Voraussetzungen
Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Blindengeld bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
Sie können den Antrag auf Blindengeld auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindengeld.
Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Detmold
Hinweise (Besonderheiten)
Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021
Stichwörter
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