Blindengeld Gewährung

    Blindengeld beantragen

    Wenn Sie blind sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld bekommen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 7 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Simons-Straße 2

    50663 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: soziales@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Voraussetzungen

    Sie gelten als blind, wenn Ihr besseres Auge nicht mehr als 2% Sehkraft hat oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.

    Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.

    Sie haben einen durch Ihre Erblindung entstandenen Mehraufwand.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Blindengeld bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.

    Sie können den Antrag auf Blindengeld auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.

    Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.

    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

    Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Blindengeld.

    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.

    Fristen

    Sie erhalten das Blindengeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    keine; Auslagen für ärztliche Nachweise sind durch Sie zu tragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR): https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/blindenundgehrlosengeld/blindengeld_und_blindenhilfe/blindengeldundblindenhilfe.jsp Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/blind_sehbehindert/ Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV): https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html AMD-Netz e.V.: https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung/blinden-und-sehbehindertengeld/nordrhein-westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de