Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
Beschreibung
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.
Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:
- Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
- Geburtsbescheinigung
- Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
- ggf. Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
Formulare
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Voraussetzungen
- der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
- Antragsberechtigt sind
- die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
- P ersonen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde wird online gestellt oder geht telefonisch ein bzw. per E-Mail an standesamt-urkunden@bad-honnef.de
- Prüfung der Voraussetzungen
- Zahlung per Vorkasse
- Ausfertigen der Urkunde und Übersendung/Aushändigung
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Da die Bearbeitungszeit von den Rahmenbedingungen des Einzelfalls abhängt, kann nur das Standesamt Auskünfte über die voraussichtliche Dauer erteilen.
In der Regel werden Sterbeurkunden innerhalb einer Woche ausgestellt.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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