Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister Urkunden aus.

    Diese können Sie am besten und schnellsten mit der Onlinedienstleistung "Personenstandurkunden" bestellen.
    Die Bezahlung der Gebühren erfolgt dabei per Kreditkarte oder Paypal.

    Welche Urkunden können ausgestellt werden?

    • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
    • aus dem Eheregister Eheurkunden,
    • aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden,
    • aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
    • aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
    • aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister mehrsprachige Urkunden.

    Bei welchem Standesamt erhalten Sie die Urkunden?

    Das Standesamt Baesweiler kann grundsätzlich nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Baesweiler beurkundeten Personenstandsfälle ausstellen. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Baesweiler nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Baesweiler war oder eine Geburt im Ausland im Baesweiler Standesamt nachbeurkundet wurde.
    Darüber hinaus erhalten Sie beim Standesamt Baesweiler auch alle Urkunden aus den verwalteten Personenstandsregistern der Standesämter Setterich ab dem 01.01.1963 und Puffendorf (einschließlich Loverich und Floverich) bis 31.12.1913.

    Bitte beachten Sie, dass

    • Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, für Ehen und Lebenspartnerschaften älter als 80 Jahre,
    • Geburtsurkunden, für Geburten älter als 110 Jahre,
    • Sterbeurkunden, für Sterbefälle älter als 30 Jahre,

    nicht mehr ausgestellt werden können.

    Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern sind die archivrechtlichen Vorschriften maßgebend. Es fallen ggfls. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.

    Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen?

    • Ihre eigenen Urkunden,
    • Urkunden Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
    • Urkunden Ihrer Kinder, Enkel, Urenkel usw.
    • Urkunden Ihrer Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw.
    • sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder
    • wenn Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.

    Wie erhalten Sie die Urkunden und welche Unterlagen sind nachzuweisen?

    1. Online-Beantragung
    Sie können Urkunden am besten und schnellsten im Online-Verfahren bestellen.
    Bitte laden Sie im Online-Verfahren eine Kopie Ihres Personalausweises und ggfls. die Vollmacht sowie einen Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Schreiben der Behörde oder des Gerichtes, welche(s) zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat) hoch.

    2. Schriftliche Beantragung
    Sie können Urkunden formlos schriftlich bestellen. Geben Sie hierbei in jedem Fall den Namen, das genaue Ereignisdatum und den Ereignisort sowie den Verwendungszweck der Urkunde an. Bitte fügen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise in Kopie bei.

    3. Persönliche Beantragung
    Natürlich können Sie eine Personenstandsurkunde auch bei einem persönlichen Besuch im Standesamt beantragen. Bitte bringen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bd4162bcbc21bb6af17af8cce0add4f3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-177

    E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person ( gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde 

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    • der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
      • P ersonen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls  die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de