Anzeige eines Sterbefalls
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
Beschreibung
Hinweise für Schwalmtal
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr. Sie können den Sterbefall selbstverständlich auch persönlich beim Standesamt anzeigen. Um diese Aufgabe zu erleichtern, steht Ihnen weiter unten ein Formular zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Darin enthalten ist die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden (gesetzlich vorgeschrieben für die Krankenkasse und die Rente), sowie eine Bescheinigung für die Beerdigung.
Für weitere Ausfertigungen beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10 Euro und jede weitere gleichzeitig davon ausgefertigte Urkunde 5 Euro.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person ( gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde
Formulare
Hinweise für Schwalmtal
Voraussetzungen
Hinweise für Schwalmtal
· Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
· Personalausweis / Reisepass / ausländischer Pass des Verstorbenen
· Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen
· Bei Verheirateten Verstorbenen die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters
· Bei geschiedenen Verstorbenen die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters und das rechtskräftige Scheidungsurteil
· Bei Wohnort außerhalb von Schwalmtal bitte erweiterte Meldebscheinigung der Wohnsitzbehörde vorlegen
· ggf. Sterbefallanzeige des Altenheimes
· ggf. Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
· Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwalmtal
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
- Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
- Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
- Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.
Fristen
Hinweise für Schwalmtal
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwalmtal
Kosten
Hinweise für Schwalmtal
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schwalmtal
Weitere Informationen
Hinweise für Schwalmtal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020