Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne InlandswohnsitzOnline erledigen

    Sterbefallbeurkundung

    Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, kann sein Tod in ein deutsches Register nachbeurkundet werden. Gleiches gilt auch für Staatenlose, heimatlosen Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

    Der Tod eines Menschen während einer Reise auf einem Seeschiff, welches die Bundesflagge führt, wird beim Standesamt I in Berlin beurkundet. Der Tod auf Schiffen ohne Bundesflagge wird vom Standesamt des (letzten) Wohnsitzes des Verstorbenen beurkundet, mangels eines solchen ist ebenfalls das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Im Falle der Beurkundung eines Todes eines Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht gelten die oben beschriebenen Zuständigkeiten.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Es verstarb eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland, auf einem Seeschiff oder war Angehöriger der ehemaligen Deutschen Wehrmacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die notwendigen Dokumente werden - in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen beim Standesamt eingereicht. Wenn die Beurkundung abgeschlossen ist, können die Dokumente und die auszustellenden Sterbeurkunden abgeholt werden.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Für die Nachbeurkundung des Sterbefalles einer im Ausland verstorbenen Person gibt es keine Frist.

    Der Tod auf einem Seeschiff muss dem Schiffsführer unverzüglich mündlich angezeigt werden. Letzterer fertigt über den Tod eine Niederschrift für das beurkundende Standesamt.

    Eine Frist für die Beurkundung von Sterbefällen von Angehörigen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht besteht ebenfalls nicht. Die Vorgehensweise ist von weiteren Faktoren (Ort des Todes) abhängig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Es können Gebühren anfallen.
    • Sterbeurkunde : 10,00€
    • jede weitere Urkunde: 5,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Für die Sterbefallbeurkundung einer in Goch verstorbenen Person werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Über die Todesbescheinigung und die Sterbefallanzeige hinaus sind dies mindestens die Geburtsurkunde, die Urkunde(n) hinsichtlich Eheschließungen/Lebenspartnerschaften und deren möglicher Auflösung, Wohnsitznachweis, Ausweisdokument.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de