Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ausrüstung von Fahrzeugen mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 70 Abs. 1 i.V.m.
§ 52 StVZO und § 55 StVZO
Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2023