Flurstücksgrenze Feststellung

    Vorgesehen zum Löschen - Flurstücksgrenze Feststellung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Bei einer Teilungsvermessung (Zerlegung) wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Niederschrift wird die neue Grenze festgestellt.

    Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (neue Flurstücksnummern, Flächenberechnung, Berichtigung Liegenschaftskarte etc.) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.

    Die Teilungsvermessung ist beispielsweise Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und der grundbuchlichen Eigentumsübertragung.

    Unter bestimmten Voraussetzungen (neue Grenze zwischen vorhandenen Grenzpunkten u.a.) ist es möglich, Flurstücke ohne örtliche Vermessung zu zerlegen (Sonderung).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2588b86283bd8084046406afbb02f2c2

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.1.5: Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1772

    Fax: 05241 85-1792

    E-Mail: abt41@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    4.1.3: Vermessung/Katastererneuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1772

    Fax: 05241 85-1792

    E-Mail: abt41@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Schriftlicher Antrag des Eigentümers

    In den meisten Fällen ist eine Teilungsgenehmigung durch das Bauamt der jeweiligen Stadtverwaltung bzw. durch das Bauordnungsamt der Kreisverwaltung Gütersloh notwendig.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de