Ganztagsschule Förderung

    Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten

    Sie möchten als Schulträger für die Ganztags- und/oder Betreuungsangebote an Ihrer/Ihren Schulen Fördergelder des Landes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    An den vier Grundschulen im Stadtgebiet Rahden wird der Offene Ganztag angeboten. Mit diesen Offenen Ganztagsangeboten wird ein verlässlicher, verbindlicher, zeitlicher und organisatorischer Rahmen für Unterricht und außerunterrichtliche Angebote geschaffen. 

    Im Zuge des Schulanmeldeverfahrens sind die Schüler*innen von den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten zur Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsgrundschule schriftlich anzumelden. Bei freien Kapazitäten ist eine Aufnahme nach Rücksprache mit der Schulleitung auch unterjährig möglich. Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten bindet für die Dauer eines Schuljahres. Zwischen den Erziehungsberechtigten und dem jeweiligen Träger des Offenen Ganztags wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, wenn er nicht spätestens bis zum 01.03. eines Jahres zum Schuljahresende gekündigt wird. 

    Die Anmeldung für den Offenen Ganztag ist freiwillig. Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Über die Aufnahme in den Offenen Ganztag entscheidet die Schulleitung.  

    An einigen Standorten werden ebenfalls alternative Betreuungsformen (Randstunden-/Übermittagbetreuung) angeboten. 

    Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen und alternativen Angeboten werden monatliche Beiträge für die Betreuung sowie für das Mittagessen erhoben. Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden für alle Standorte die monatlichen Elternbeiträge durch die Stadt Rahden festgesetzt und eingezogen. Die Gebühr für das Mittagsessen wird weiterhin durch den jeweiligen Träger eingezogen.  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_38b57afcbdca2697f816f21a1c476b77

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    • Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
    • Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt
    • Verdienstabrechnungen
    • diverse Leistungsbescheide (z. B. ALG I oder II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Krankengeld etc.)
    • SEPA-Lastschriftmandat

    Formulare

    Die notwendigen Formulare stehen digital unter 

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

     

    zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.

     

    Geld oder Stelle:

    Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

    Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018

    Verfahrensablauf

    • Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
    • Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
    • Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
    • Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
    • Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.

    Fristen

    31.03. bzw. 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für das darauffolgende Schuljahr

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des anrechenbaren (Brutto-) Jahreseinkommens der Eltern. Bei den alternativen Betreuungsformen ist der jeweilige Festbetrag gemäß der entsprechenden Satzung zu entrichten.

    Weitere Informationen

    http://www.schulministerium.nrw.de/ https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de