Ganztagsschule Förderung

    Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten

    Sie möchten als Schulträger für die Ganztags- und/oder Betreuungsangebote an Ihrer/Ihren Schulen Fördergelder des Landes beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule ist freiwillig. Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Über die Aufnahme in den Offenen Ganztag entscheidet die Schulleitung.

    Weitere Informationen u.a. zur Höhe der Elternbeiträge sind der "Satzung zur Regelung der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Offenen Ganztag an den Grundschulen der Stadt Espelkamp" zu entnehmen.

    Fragen zur Offenen Ganztagsschule beantworten Ihnen gerne die genannten Ansprechpartnerinnen im Rathaus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_756a5dd388d3789be0b759d5f37fc398

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1 Kindergärten, Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.

    Geld oder Stelle:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.

    Formulare

    Die notwendigen Formulare stehen digital unter 

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

     

    zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.

     

    Geld oder Stelle:

    Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

    Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018

    Verfahrensablauf

    • Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
    • Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
    • Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
    • Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
    • Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.

    Fristen

    31.03. bzw. 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für das darauffolgende Schuljahr

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot werden monatliche Beiträge für die Betreuung sowie für die Schulspeisung erhoben. Die Höhe des Beitrages für die Betreuung ist einkommensabhängig.

    Weitere Informationen

    http://www.schulministerium.nrw.de/ https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de