Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Betreuung in Schulen / Betreuungsprogramme
An allen Herzogenrather Grundschulen wird die offene Ganztagsschule (OGS) mit einer Betreuung der Kinder bis 16.30 Uhr und eine Halbtagsbetreuung (HTB) bis zum Ende der 6. Stunde, in der Regel 13.30 Uhr angeboten. Die Anträge sind immer nur für ein Schuljahr gültig und müssen entsprechend für ein weiteres Schuljahr neu gestellt werden. Die beiden Gesamtschulen für die Sekundarstufen I und II, Europaschule und Maria-Sybilla-Merian Gesamtschule sowie das städt. Gymnasium werden im Ganztagsbetrieb geführt. Informationen zu den einzelnen Betreuungsangeboten können auf der jeweiligen Homepage der Schule oder bei den Schulen direkt abgefragt werden.Online-Dienst
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Offener Ganztag im Primarbereich:
Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.
Geld oder Stelle:
Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.
Formulare
Die notwendigen Formulare stehen digital unter
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung
zur Verfügung.
Voraussetzungen
Offener Ganztag im Primarbereich:
Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.
Geld oder Stelle:
Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.
Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018
- Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 1/11S. 38) in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 - 63 Nr. 2
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008 (ABl. NRW. S. 403, 10/08 S. 524) in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11 - 02 Nr. 24
- Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
- Änderungserlass zu BASS 12 63 Nr. 2 und BASS 11 09 Nr. 24 vom 16.02.2018
Verfahrensablauf
- Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
- Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
- Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
- Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
- Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath