Grundbuch-Eintragung Erbbaurecht Berichtigung

    Grundbuch-Eintragung Erbbaurecht

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie können die Berichtigung des Erbbaugrundbuchs beantragen, wenn eine Grundbuchunrichtigkeit vorliegt.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Ein Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu unterhalten.

    Der Erbbaurechtsvertrag kann z.B. Regelungen treffen

    • zum Vertragsgegenstand (betroffenes Grundstück)
    • zu Art und Zweck des Erbbaurechtes
    • zur Laufzeit
    • zum Erbbauzins
    • zur Tragung von Lasten und Abgaben
    • zum Heimfall
    • zur Handhabung bei Zeitablauf oder
    • zur Einräumung von Vorkaufsrechten.

    Die einzelnen Inhalte werden zwischen der Erbbaurechtsausgeberin (Stadt Krefeld) und dem Erbbaurechtsnehmer vereinbart.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_33a1ca67f22f89250f4581059fb9e989

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3801

    E-Mail: liegenschaften@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Eintragungsantrag ggfs. in öffentlich beurkundeter oder öffentlich beglaubigter Form, wenn der Antrag zugleich die Zustimmung des wahren Erbbauberechtigten enthält (siehe dazu unten)
    • öffentlich beglaubigte Eintragungsbewilligung der bzw. des zu Unrecht als Erbbauberechtigte(r) Eingetragenen (sogenannter Buchberechtigter) oder
      Nachweis der Unrichtigkeit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde
    • öffentlich beurkundete oder öffentlich beglaubigte Zustimmung der einzutragenden wahren Erbbauberechtigten bzw. des einzutragenden wahren Erbbauberechtigten oder
      Nachweis der Unrichtigkeit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde oder
      Antrag eines Vollstreckungsgläubigers, der Inhaber eines gegen den wahren Berechtigten vollstreckbaren Titels ist nebst Vorlage des entsprechenden Titels und Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit durch öffentliche Urkunde

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Für die Berichtigung des Erbbaugrundbuchs muss ein Antrag auf Berichtigung durch Sie oder die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar gestellt werden. Die Berichtigung der Eintragung des Erbbauberechtigten erfolgt, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen formgerecht eingereicht worden sind und keine Eintragungshindernisse bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    2 Jahre vor Auslaufen des Erbbaurechtes

    Bearbeitungsdauer

    individuell, abhängig von der Belastungssituation des zuständigen Grundbuchamtes sowie dem Zeitpunkt, wann alle erforderlichen Unterlagen formgerecht dem Grundbuchamt vorliegen

    Kosten

    (Stand November 2020)

    mind. EUR 15 – max. EUR 26.585 (bei einem Höchstgeschäftswert von EUR 60.000.000):
    Für die berichtigende Eintragung einer Erbbauberechtigten oder eines Erbbauberechtigten wird seitens des Grundbuchamtes grundsätzlich eine volle Gebühr erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach dem Geschäftswert (Wert des Erbbaurechts).

    Die Gebühr für die Eintragung wird jedoch nicht erhoben, wenn der Erbe oder die Erben des eingetragenen Erbbauberechtigten den Eintragungsantrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt einreicht bzw. einreichen.

    Neben den Kosten für die Tätigkeit des Grundbuchamtes können ggfs. auch Kosten für die Tätigkeit des Notars nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anfallen. Die Höhe der Notarkosten erfragen Sie bitte bei der in Ihrem Fall tätigen Notarin bzw. dem in Ihrem Fall tätigen Notar. Informationen und Beispiele zu Notarkosten finden Sie im Übrigen auch auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer (Link siehe weiterführende Informationen).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Die rechtliche Grundlage für das Konstrukt des Erbbaurechtes bildet das Erbbaurechtsgesetz. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt gibt es die Möglichkeit, vertraglich individuell vereinbarte Inhalte in einen Erbbaurechtsvertrag aufzunehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gebühren:
    Erteilung von Löschungsbewilligungen und Mithaftentlassungsurkunden je Recht
    • Löschungsbewilligungen 75,00 €
    • Mithaftentlassungserklärung 75,00 €
    Erteilung von Vorrangeinräumungserklärungen, Pfandfreigaben, Zustimmungen zu Abtretungen und Belastungen von Erbbaurechten je Bewilligung
    • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 €: 37,50 €
    • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 €: 75,00 €
    • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 €: 52,50 €
    • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 €: 90,00 €
    Hypothekenaufteilungsurkunden
    • je Aufteilungseinheit 22,50 €, mindestens 75,00 €
    Änderungen der Schuldverhältnisse
    • Bei Eigenheim und Erbbaurechten pro Objekt: 75,00 €
    • Bei Eigentumswohnungen pro Wohnung: 75,00 €
    • Bei Mietobjekten mit Grundpfandrechten:
      Bis 50.000,00 €: 165,00 € je Objekt
      Bis 250.000,00 €: 375,00 € je Objekt
      Über 250.000,00 €: 750,00 € je Objekt 
    • Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes: 75,00 € je Fall
    • Erteilung einer Stillhalteerklärung: 35,50 € e Erklärung
    • Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers: 15,00 € je Objekt
    • Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichterklärung: 75,00 € je Fall
    • Erteilung einer Zustimmung zur Eintragung einer Baulast: 37,50 € je Baulast
    Erteilung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht
    • Für selbst genutztes Wohngrundstück: 750,00 €
    • In anderen Fällen z.B. bei Gewerbegrundstücken oder Mietobjekten (wenn dem Grundstückseigentümer durch Löschung ein direkter wirtschaftlicher Vorteil zuwächst): 2 % des Bodenwertes, mindestens 750,00 € je Fall
    Downloads:
    • Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld vom 03.07.2023
    • Zuständigkeitsordnung vom 21.06.2021
    Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 23.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de