Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Für die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsverbotes kann bei der Abteilung Straßenwesen, Sachgebiet Unfall und Verkehr des Kreises Soest ein Antrag gestellt werden, wenn die Ladung im Kreis Soest aufgenommen wird oder der Antragsteller dort seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Der Antrag sollte spätestens eine Woche vor Antritt der Fahrt gestellt werden.
Fahrzeuge, die nicht unter das Verbot fallen
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger),
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Waren, Transportgüter und Fahrten, die von dem Verbot ausgenommen sind
- Kombinierter Güterverkehr Schiene - Straße
- Kombinierter Güterverkehr Hafen - Straße
- Frische Milch und frische Milcherzeugnisse
- Frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
- Frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse
- Leicht verderbliches Obst und Gemüse
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit einigen der zuvor genannten Fahrten stehen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Kraftfahrzeugschein
- Dringlichkeitsbescheinigung (bei Daueranträgen)
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
§§ 30 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Ziffer 7 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen