Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung von den Beschränkungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) sowie der Ferienreiseverordnung erteilt werden. Diese ist beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu beantragen.
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Ansprechpartner
Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-4365
Fax: 02323 161233-9279
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden folgende Gebühren erhoben:
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot oder Feiertagsfahrverbot
- Einzelgenehmigung 25 Euro
- Genehmigung bis zu einem Monat 50 Euro
- Genehmigung bis 6 Monate 100 Euro
- Genehmigung bis 12 Monate 150 Euro
Ausnahmegenehmigung von der Ferienreiseverordnung
- Einzelgenehmigung 20 Euro
- Genehmigung über ein Wochenende hinaus 35 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen