Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.

    Details sind auch im Merkblatt zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot der IHK dargestellt.

    In der Hauptreisezeit im Sommer vom 01.07. bis 31.08. besteht im übrigen für die gleichen Fahrzeuge an Samstagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr ein Fahrverbot auf vielen Autobahnen.

    Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von z. B.:

    1. frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
    2. frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
    3. frischen Fischen und frischen Fischerzeugnissen
    4. leicht verderblichem Obst und Gemüse

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Es sind Einzel- oder Dauergenehmigungen möglich.

    Die Genehmigung ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird. Flächendeckende Ausnahmegenehmigungen sind bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk, die den Transport durchzuführende Person ihren Wohnort oder Sitz oder das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat.

    Ein Antrag im Kreis Gütersloh ist schriftlich formlos oder mit beigefügtem Formular bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu stellen.

    Ausnahme:

    Bei Wohnsitz oder Standort in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl ist der Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu stellen.

    Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Der Antrag kann per Post, per E-mail (Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de) oder per Fax gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2f97010c3e0aa6e2bb5c224d637aee35

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200

    Fax: +49 5241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Antrag mit

    1. vollständigen Personalien
    2. Kennzeichen von Zugfahrzeug und ggf. Anhänger
    3. Abfahrts- und Zielort
    4. Angaben zur Ladung
    5. Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
    6. für Dauergenehmigung Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
    7. Zeitraum
    Rechtsgrundlagen

    §§ 30, 46 Straßenverkehrsordnung

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de