Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
- Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern.
Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Einzelgenehmigung: 30,00 €
- Dauergenehmigung bis 12 Monate: 160,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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