Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie müssen an einem Sonntag oder an einem Feiertag einen Transport durchführen? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn der Lastkraftwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr hat, oder wenn Sie hinter einen Lastkraftwagen (auch unter 7,5 Tonnen) noch einen Anhänger hängen wollen. Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie grundsätzlich nur, wenn der Transport aus dringenden und unaufschiebbaren Gründen durchgeführt werden muss.
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Ansprechpartner
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: 0221 / 221-26130
erforderliche Unterlagen
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- Ausführliche Begründung
warum der Transport an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss. - Angaben zur Art des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge
zum Beispiel Zugmaschine mit Auflieger, Lastkraftwagen mit Anhänger oder Lastkraftwagen. - Angaben zu den Kennzeichen
Zugfahrzeug und Hänger. - Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges beziehungsweise der Zugkombination
- Angaben zum Transportgut
Frachtpapiere, Begleitpapiere oder Bestätigung der*des Auftraggeber*in - Angaben zum Abgangs- und Zielort
Wo beginnt und wo endet die Fahrt? - Angaben zum Transportzeitraum
Beginn und Ende des Transports.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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90 Euro für einen Sonntag beziehungsweise einen Feiertag. Jeder weitere Sonntag oder Feiertag 60 Euro bis maximal 690 Euro für eine Dauergenehmigung (ein Jahr). Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen, üblicherweise erfolgt die Zahlung aber gegen Rechnung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen