Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Der Online-Dienst wird in Kürze zur Verfügung stehen.
Über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung braucht nicht in einem Akt entschieden zu werden.
Die Teilgenehmigung unterscheidet sich insofern vom Vorbescheid, als dass mit ihr für bestimmte Tätigkeiten des Antragstellers eine endgültige Genehmigung erteilt wird, während der Vorbescheid nur eine Bindung der Genehmigungsbehörde für eine noch zu erteilende Genehmigung herbeiführt.
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Immissionsschutz und Abfallrecht Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3395
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
- Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
- Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
- Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Gebührenhöhe bemisst sich dabei maßgeblich nach den Errichtungskosten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023