Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage ErteilungOnline erledigen

    Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Der Online-Dienst wird in Kürze zur Verfügung stehen.

    Über einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung braucht nicht in einem Akt entschieden zu werden. 

    Die Teilgenehmigung unterscheidet sich insofern vom Vorbescheid, als dass mit ihr für bestimmte Tätigkeiten des Antragstellers eine endgültige Genehmigung erteilt wird, während der Vorbescheid nur eine Bindung der Genehmigungsbehörde für eine noch zu erteilende Genehmigung herbeiführt.

    Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_047fb8eb874fb48e82aa781c905a577d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Immissionsschutz und Abfallrecht Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 75 - 77

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3395

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen.

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    • Das Teilvorhaben erfüllt die Anforderungen aus dem BundesImmissionsschutzgesetz.
    • Dem Teilvorhaben stehen keine anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
    • Eine vorläufige Beurteilung hat ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Genehmigung entgegenstehen.
      • Die vorläufige Gesamtbeurteilung ist nicht mehr bindend, wenn sich die Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen verändern und sich dadurch auch die Beurteilung verändert. In dem Fall kann die Behörde die Genehmigung oder weitere Teilgenehmigungen versagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Fristen

    Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Die Kosten für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Gebührenhöhe bemisst sich dabei maßgeblich nach den Errichtungskosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de